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   VG München, 04.05.2016 - M 9 K 15.4615   

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https://dejure.org/2016,55104
VG München, 04.05.2016 - M 9 K 15.4615 (https://dejure.org/2016,55104)
VG München, Entscheidung vom 04.05.2016 - M 9 K 15.4615 (https://dejure.org/2016,55104)
VG München, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - M 9 K 15.4615 (https://dejure.org/2016,55104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage im faktischen Mischgebiet - Werbeanlagensatzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09

    Teilweise erfolgreiche Popularklage: Bußgeldbewehrtes Verbot von Werbeanlagen

    Auszug aus VG München, 04.05.2016 - M 9 K 15.4615
    Deshalb erfordert eine Werbeanlagensatzung die sorgfältige Abwägung der Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebiets sowie gegebenenfalls eine Abstufung nach Baugebieten, Bauquartieren und unter Umständen auch weitergehend etwa nach Straßenzügen (BayVerfG, E v. 23.1.2012, vs. 18-VII-09).

    Die Zulässigkeit von Werbeanlagen kann zwar von der Art des Baugebiets abhängig gemacht werden (BayVerfGH, E v. 23.01.2012 VF. 18-VII-09).

    § 3 Abs. 1 WAS, der das Gebiet entlang bestimmter Straßen entlang der Ortsdurchfahrten abgrenzt, ist unwirksam, da eine besondere Schutzwürdigkeit des umfassten gesamten Gebiets nicht ersichtlich ist (BayVerfGH, E v. 23.12.2013 VF. 18-VII-09).

  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in

    Auszug aus VG München, 04.05.2016 - M 9 K 15.4615
    Dafür ist ausreichend, wenn der Regelungsgehalt einer Norm durch herkömmliche Auslegungsregelungen ermittelt werden kann (BVerfG, B v. 15.12.1989 2 BvR 436/88; VG München, U v. 9.7.2014 M 9 K 14.208).
  • VG München, 10.12.2014 - M 9 K 14.629

    Werbeanlagensatzung; 5 m-Anbauverbot entlang von Hauptverkehrsstraßen

    Auszug aus VG München, 04.05.2016 - M 9 K 15.4615
    Da nur schützenswerte Ortsteile ein Verbot von Fremdwerbung rechtfertigen, ist es erforderlich, entlang von entsprechenden Straßen eine bestimmte seitliche Tiefe festzulegen, wenn es sich z.B. um sehr große Grundstücke handelt oder Hinterliegergrundstücke betroffen sind so (VG München, U v. 10.12.2014, M 9 K 14.629).
  • VG München, 09.07.2014 - M 9 K 14.208

    Werbeanlage; Nichtige Werbeanlagensatzung wegen Ausschluss jeglicher Fremdwerbung

    Auszug aus VG München, 04.05.2016 - M 9 K 15.4615
    Dafür ist ausreichend, wenn der Regelungsgehalt einer Norm durch herkömmliche Auslegungsregelungen ermittelt werden kann (BVerfG, B v. 15.12.1989 2 BvR 436/88; VG München, U v. 9.7.2014 M 9 K 14.208).
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